Schreiben der EWA an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck: öffentliche Bäder und Thermen beim 3. Entlastungspaket stärker berücksichtigen!

In einem Schreiben an den deutschen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck fordert die European Waterpark Association e.V. eine stärkere Berücksichtigung der öffentlichen Bäder und Saunaanlagen beim 3. Entlastungspaket. Dabei schlagen wir folgende Maßnahmen zur Existenzsicherung unserer Betriebe vor:

  1. Analog zur Regelung für Gastronomiebetriebe muss es auch eine temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf die Eintrittseinnahmen der öffentlichen Bäder und Saunaanlagen geben. Damit könnten die Energiekostensteigerungen zumindest anteilig aufgefangen werden, ohne die Gäste in unvertretbarer Weise zu belasten.
  2. Es muss sichergestellt werden, dass öffentliche Bäder und Thermen antragsberechtigte Unternehmen im Sinne des Energiekostendämpfungsprogramms sind und dass auch Unternehmen der öffentlichen Hand und verbundene Unternehmen in diesem Programm berücksichtigt werden. Unabhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform (kommunal/Public-Private-Partnership/privatwirtschaftlich) sind alle Bäder und Saunaanlagen in gleicher Weise von der Steigerung der Energiepreise betroffen und in ihrem Fortbestand bedroht. Entsprechend müssen Entlastungen durch direkte Finanzhilfen zur Aufrechterhaltung des Betriebs auch für alle Anlagen gleichermaßen erfolgen.
  3. Über die im 3. Entlastungspaket bereits vorgesehene Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld muss es den Bädern und Saunaanlagen ermöglicht werden, aufgrund der wirtschaftlichen Belastung durch die Energiepreissteigerungen unkompliziert und schnell Kurzarbeit anzumelden. Finanzhilfen müssen es den betroffenen Unternehmen zudem ermöglichen, das Kurzarbeitergeld auf 100 % des Nettolohns aufzustocken. Andernfalls droht nach der ersten Abwanderungswelle aufgrund der in der COVID-19-Pandemie verordneten Schließung von Anlagen ein erneuter Verlust von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der dazu führt, dass der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann, da wesentliche Service- und vor allem Sicherheitsstandards nicht mehr gewährleistet werden können.
  4. Bei diesen Maßnahmen sind analog zur Novemberhilfe auch die direkt von der Bäderbranche abhängigen Zulieferbetriebe und Dienstleister zu berücksichtigen.

Das vollständige Schreiben finden Sie hier.