Öffentliche Bäder und Saunen sind keine „persönlichen Annehmlichkeiten“, sondern Orte der Gesundheitsvorsorge – Stellungnahme der European Waterpark Association zu Aussagen von Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther

Die European Waterpark Association e.V. begrüßt ausdrücklich die Unterscheidung zwischen privaten Schwimmbädern und Saunen und öffentlichen Bädern und Saunalandschaften, die von vielen Gästen aus gesundheitlichen Gründen besucht werden, wie sie in der aktuellen Energieeinsparverordnung der deutschen Bundesregierung getroffen wird. Die COVID-19-Pandemie zeigte, wie wichtig diese Anlagen zur Prävention sind. Dieser Aufgabe kommt gerade jetzt eine große Bedeutung zu, da nach Auffassung von Medizinern eine Immunisierung gegen Erkältungskrankheiten durch das Maskentragen im letzten Winter nicht im gewohnten Umfang stattgefunden hat. Umso mehr gilt es nun, dafür zu sorgen, dass die Immunsysteme durch Bad- und Saunabesuche wieder gestärkt werden. Zudem berichten Fachmedien übereinstimmend darüber, dass während der Pandemie Bewegungsmangel zu einer Zunahme der Zahl an übergewichtigen und adipösen Menschen geführt hat. Für diese sind Bewegungsangebote im Wasser eine besonders schonende Therapiemöglichkeit. Zudem gilt zu bedenken, dass die Zahl der Kinder, die nicht schwimmen lernen bzw. diese Fähigkeiten mangels Übungsmöglichkeiten wieder verlieren werden, weiter steigt, wenn die öffentlichen Bäder erneut in ihrem Betrieb eingeschränkt werden.

Es gibt also aus Sicht des Verbands der europäischen Freizeitbäder und Thermen viele Gründe, den Betrieb der öffentlichen Bäder und Saunaanlagen unter dem Aspekt der öffentlichen Gesundheitsvorsorge zu fördern. Nach einer 2018 veröffentlichten Studie der britischen Sheffield Hallam University, die auch auf andere europäische Länder übertragen werden kann, werden pro £ 1 Investition in Sport und körperliche Aktivität £ 3,28 als Return on Investment durch Einsparungen im Gesundheitswesen etc. generiert.

Äußerungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther und des Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus Müller zu möglichen Einschränkungen des Betriebs von Saunen und Wellnessanlagen im Winter sieht die European Waterpark Association als reine „Symbolpolitik“. Die durch diese Maßnahmen zu erzielenden Effekte stehen in keiner vernünftigen Relation zu den gesundheitlichen und auch volkswirtschaftlichen Folgeschäden. Öffentliche Bäder und Saunen sind von essentieller Bedeutung für die öffentliche Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt und deren Besuch zählt nicht zu den „persönlichen Annehmlichkeiten“ (Klaus Müller), sondern sind aktive Gesundheitsvorsorge. Zudem setzen die öffentlichen Bäder und Saunaanlagen schon aus eigenem Interesse alle sinnvollen Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten um.

Daher sollte man es den Betrieben selbst überlassen, in welchem Umfang sie ggf. ihren Betrieb einschränken. Eine „von oben“ verordnete Schließung führt – dies zeigte die Erfahrung aus den coronabedingten Maßnahmen – zu einer erneuten Abwanderung von Beschäftigten in andere Branchen, wodurch die Aufrechterhaltung des flächendeckenden öffentlichen Bäderbetriebs in Deutschland massiv gefährdet wird. In jedem Fall müssen die öffentlichen Bäder- und Saunaangebote bei den von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten Hilfspaketen für Wirtschaftsunternehmen berücksichtigt werden. Diese Forderung gilt sowohl für privatwirtschaftliche als auch kommunale Betriebe, da diese gleichermaßen von der aktuellen Kostensteigerung betroffen sind. Dies soll auch sicherstellen, dass die Menschen in Zeiten großer persönlicher Belastung einen bezahlbaren Ausgleich durch den Besuch von öffentlichen Bädern und Saunaanlagen finden können.