Das Bundesland Baden-Württemberg wird mit der Einführung der von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen „3G-Regel“, nach der nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben dürfen, die Sieben-Tage-Inzidenz als Richtwert für Schutzmaßnahmen aufheben. Gleichzeitig soll es für Veranstaltungen und Aktivitäten im Innenbereich keine Obergrenzen bei den Personenzahlen mehr geben. Auch Niedersachsen will sich vom derzeit noch geltenden Stufenplan verabschieden.
Die European Waterpark Association e.V. begrüßt diese Lockerungs-Schritte und fordert eine europaweit einheitliche Regelung für den Besuch von Freizeitbädern und Thermen auf dieser Grundlage, sofern in den jeweiligen Ländern die generelle Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung bzw. eines tagesaktuellen Tests gilt. „Wenn ein Land die 3G-Regel zur Voraussetzung für einen Badbesuch macht, dann gibt es keine sachlichen Gründe mehr, die Zahl der Gäste in unseren Anlagen weiterhin zu limitieren“, erklärt der Geschäftsführer der European Waterpark Association, Dr. Klaus Batz.
Der Qualitätsverband der Freizeitbäder und Thermen setzt sich nicht nur dafür ein, dass sich die deutschen Bundesländer nach der generellen Einführung der „3G-Regel“ an dem Baden-Württemberger Modell orientieren, sondern plädiert auch dafür, diese europaweit zu einer „Blaupause“ für eine Lockerung geltender Beschränkungen zu machen. Nach einer aktuellen Umfrage des Verbandes ist unter den derzeitigen Bedingungen bei 90,9% der Bäder ein wirtschaftlich beherrschbarer Betrieb nicht dauerhaft möglich. 87,5% der Befragten halten die aktuell verfügbaren staatlichen Hilfen für nicht ausreichend. Hier sei auch eine Gleichbehandlung aller Bäderbetriebe unabhängig von deren Betriebsform – privatwirtschaftlich oder in der öffentlichen Hand – zwingend geboten: „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind für alle Bäder gleich, daher müssen es auch die Bedingungen für die Gewährung von Überbrückungshilfen sein“, so Dr. Batz.