Wirtschaftliche Notlage der öffentlichen Bäder, Saunaanlagen und Kureinrichtungen aufgrund der pandemiebedingten Restriktionen – Verbände appellieren gemeinsam an die Bundes- und Landesregierungen für wirkungsvollere Unterstützung

Mit einem eindringlichen Appell wenden sich die führenden Verbände des deutschen Bäder- und Kurwesens an die Bundesregierung und die Länderregierungen.

Deren aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung bringen die Betriebe in existentielle Nöte. „Die öffentlichen Bäder, Saunaanlagen und Kureinrichtungen erleben derzeit den zweiten harten Winter, der geprägt ist von Existenzängsten und extremen Einschränkungen im Betrieb“ heißt es in dem Schreiben, das an Bundeskanzler Olaf Scholz und die zuständigen Fachminister gerichtet wurde.

Das Instrumentarium der verordneten Kontaktbeschränkungen, von dem die öffentlichen Bäder, Saunaanlagen und Kureinrichtungen betroffen sind, reicht von der Anwendung der „2G“ bzw. der „2G+“-Regelung, verbunden mit einer Limitierung der Gästezahlen, bis hin zu Teilschließungen und vollständigen Schließungen. Unter diesen Bedingungen sei ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich: „Wir wollen unsere Bäder, Saunaanlagen und Kureinrichtungen auch unter schwierigen Bedingungen offenhalten, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und Infektionsvorbeugung leisten – als Orte der Prophylaxe und Therapie, aber auch der sportlichen Aktivität, der Erholung und des familiären Miteinanders. Dies ist unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich ohne erhebliche Umsatzeinbußen in Kauf zu nehmen, die bei fortlaufend hohen Kosten einen wirtschaftlichen Betrieb verhindern“.

Was die Unterzeichner des Appells besonders frustriert, ist die Tatsache, dass sich öffentliche Bäder, Saunaanlagen und Kurbetriebe im Pandemie-Geschehen als sichere Orte erwiesen haben, was durch diverse Studien (u.a. des Umweltbundesamtes und des Deutschen Instituts für Gesundheitsforschung) belegt wurde, sich aber in der Einstufung dieser Anlagen in den Corona-Schutzverordnungen der Länder nicht entsprechend wiederfindet.

Die derzeitigen Hilfsprogramme reichten nicht aus, das entstehende Defizit zu decken. Zudem greife die Überbrückungshilfe III+ nur für einen Teil der öffentlichen Bäder, Saunaanlagen und Kureinrichtungen, obwohl diese unabhängig davon, ob sie privatwirtschaftlich oder von der öffentlichen Hand betrieben werden, von den geltenden Restriktionen gleichermaßen betroffen seien.

Anträge auf Kurzarbeitergeld würden derzeit von der Agentur für Arbeit mit dem Hinweis abgelehnt, dass keine generelle Schließung der Einrichtungen verordnet wurde, heißt es in dem Schreiben weiter. Dass die angeordneten Limitierungen der Gästezahlen dem gleichkomme und ein Vollbetrieb unter diesen Konditionen für viele Anlagen wirtschaftlich nicht darstellbar sei, werde von der Agentur für Arbeit ignoriert.

Die Verbände fordern von der Bundesregierung und den Länderregierungen daher eine wirkungsvollere Unterstützung der öffentlichen Bäder, Saunaanlagen und Kureinrichtungen, damit diese ihren Betrieb unter Pandemiebedingungen aufrechterhalten und dauerhaft sichern und drohende Insolvenzen abwenden können. Konkret geht es dabei um direkte Hilfszahlungen in den von den Restriktionen betroffenen Zeiträumen auf Basis eines Vergleichs mit den Durchschnittserlösen aus den entsprechenden Monaten der Jahre 2017 bis 2019 erfolgen. Kurzarbeitergeld müsse zügig und unbürokratisch gewährt werden, solange die Restriktionen einen Vollastbetrieb verhindern und Einrichtungen daher aus wirtschaftlichen Gründen den Betrieb einschränken oder einstellen müssen.

„Wir brauchen mehr Planungssicherheit durch bundesweit einheitliche Grundlagen für die verordneten Einschränkungen des Betriebs und längerfristige Ankündigungen von bevorstehenden Änderungen der geltenden Verordnungen“ heißt es in dem Schreiben weiter, „es darf nicht sein, dass die einzelnen Bundesländer völlig unterschiedliche Maßnahmenpakete bei einer vergleichbaren pandemischen Lage anordnen. Es muss zudem regelmäßig geprüft werden, ob die bestehenden Restriktionen noch angemessen sind oder wieder gelockert werden können“.

Lange Betriebsschließungen und Unsicherheit in der Branche hätten bereits zu einer massiven Abwanderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt. Der akute Arbeitskräftemangel könne nur dadurch beseitigt werden, dass der berufliche Einstieg erleichtert werde. Dies gelte auch für die internationale Rekrutierung von Personal, die derzeit durch hohe bürokratische Hürden bei der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis behindert werde.

Aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten seien zudem in vielen öffentlichen Bädern, Saunaanlagen und Kurbetrieben dringend notwendige Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung zurückgestellt worden. Gefordert werden daher wirkungsvolle Programme zur Investitionsförderung, um den immer größer werdenden Sanierungsstau abzubauen.

Der Brief an die Regierenden endet mit einem eindringlichen Appell: „Bitte geben Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und nicht zuletzt auch unseren Gästen in den für Public Health und Sport so wichtigen Einrichtungen durch Erfüllung unserer Forderungen wieder eine Perspektive“.

Unterzeichnet wurde der Appell von den führenden Verbänden des Deutschen Bäderwesens:

  • Bäderallianz Deutschland,
  • Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.,
  • Deutscher Heilbäderverband e.V.,
  • Deutscher Saunabund e.V.,
  • European Waterpark Association e.V.,
  • IAB Internationale Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten e.V.,
  • IAKS International Association for Sports and Leisure Facilities Deutschland e.V.,
  • Arbeitsgemeinschaft Bäder Bayern,
  • Arbeitsgemeinschaft öffentliche Bäder Baden-Württemberg e.V.,
  • Arbeitskreis Thüringer Bäder,
  • Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern,
  • Bayerischer Heilbäderverband e.V.,
  • Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg e.V.,
  • Hessischer Heilbäderverband e.V.,
  • Nordrhein-Westfälischer Heilbäderverband e.V.,
  • Sächsischer Heilbäderverband e.V.,
  • Thüringer Heilbäderverband e.V.,
  • Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. Sektion Heilbäder und Kurorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland,
  • Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte.

Das Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz finden Sie hier zum Download.