European Waterpark Association zur Anpassungsnovelle für Energiepreisbremsen: “Ein Schlag in die Magengrube für die öffentlichen Bäder”

Die vom deutschen Bundeskabinett beschlossene Anpassungsnovelle für die beiden Energiepreisbremse-Gesetze wird nach Ansicht der European Waterpark Association (EWA), des Verbands der Freizeitbäder und Thermen in Europa, der nach wie vor bedrohlichen wirtschaftlichen Lage der öffentlichen Bäder in Deutschland in keiner Weise gerecht. „Die Gesetzesnovelle ist ein weiterer Schlag in die Magengrube für die Bäder, die in den vergangenen Jahren bereits von massiven Einbußen betroffen waren“ kritisiert der Geschäftsführer des Verbandes, Dr. Klaus Batz, die Entscheidung der Bundesregierung.

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass nur Unternehmen eine Entlastungsregelung in Anspruch nehmen können, die 2021 von staatlichen Corona-Maßnahmen oder der Flutkatastrophe betroffen waren und gleichzeitig in diesem Jahr mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht haben. Für solche Härtefälle soll nach dem Kabinettsbeschluss ein Korrekturmechanismus in den Preisbremse-Gesetzen eingeführt werden.

Das hohe 50-Prozent-Limit wird aber dazu führen, dass das Gros der öffentlichen Bäder in Deutschland diese Härtefallregelung nicht in Anspruch nehmen kann, so die Einschätzung des Branchenverbandes. Die European Waterpark Association fordert seit Einführung der Preisbremsen-Gesetze, dass die öffentlichen Bäder auf Grundlage des Energieverbrauchs aus dem Jahr 2019 bemessen werden, weil dies das letzte Betriebsjahr ohne pandemiebedingte Einschränkungen der Besucherzahlen gewesen sei. Nur dieser Wert spiegle den realen Energieverbrauch wider und müsse daher zur Bemessungsgrundlage für die Inanspruchnahme der Härtefallregelung gemacht werden.

Zwei extrem schwierigen Betriebsjahren mit erheblichen Umsatzeinbußen in der Pandemiezeit folgte im Jahr 2022 der enorme Anstieg der Energiekosten, der die öffentlichen Bäder in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohte. Maßnahmen zur Energieeinsparung, die von den Bäderbetrieben getroffen wurden, führten gleichzeitig zu einem Rückgang der Gästezahlen und damit auch der Umsätze.

„Wer will, dass wir in Deutschland eine lebensfähige Bäderlandschaft haben und damit auch einen wichtigen Beitrag zu einer gesundheitsorientierten und für das gesellschaftliche Miteinander relevanten Freizeitgestaltung leisten können, der muss die Bäder jetzt stützen und nicht durch unvertretbar hohe Hürden von der Unterstützung ausgrenzen“, so der Geschäftsführer der European Waterpark Association. Der volkswirtschaftliche Schaden – Stichwort Public Health – sei unverhältnismäßig höher als das, was man kurzfristig durch die (zu) hohe Hürde für eine Inanspruchnahme der Härtefallregel einspare: „Wer in die Bäder investiert, investiert in die Zukunft unserer Kinder und damit unseres Landes, wer die Bäder in ihrer derzeit wirtschaftlich schwierigen Lage in Stich lässt, gefährdet diese Zukunft.“