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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu binden ist günstiger als neue Beschäftigte auf einem überhitzten Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Von Arbeitgebern wird heute mehr denn je erwartet, dass sie den Wünschen und Ansprüchen ihrer Beschäftigten entgegenkommen. Aber was ist hinsichtlich einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit überhaupt möglich und rechtlich auch zulässig?

In diesem Seminar erfahren Personaler, Geschäftsführer und Führungskräfte, welche gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen beim Thema Arbeitszeit bestehen. Hierbei wird auch der Unterschied zwischen dem arbeitsschutzrechtlichen, vergütungsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitszeitbegriff vorgenommen. Darauf aufbauend werden die zentralen Normen wie Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Co. erläutert. Im Weiteren geht es dann um die verschiedenen Arbeitszeitmodelle, angefangen bei festen Arbeitszeiten bis hin zu komplexeren Formen der Rufbereitschaft.

Im Seminar werden konkrete Optionen dargelegt und natürlich auch alle aktuellen Themen zur Arbeitszeit erläutert, wie etwa die seit dem 13.09.22 geltende “Pflicht zur Arbeitszeiterfassung”.  Die Veranstaltung wendet sich an Führungskräfte der Mitgliedsbetriebe der EWA. Es wird sehr interaktiv und praxisorientiert gestaltet, so dass wir uns auf einen regen Erfahrungsaustausch freuen.

Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen und ausreichend Zeit für Ihre Fragen zu haben, ist die maximale Teilnehmerzahl auf 20 begrenzt. Wir empfehlen daher eine möglichst umgehende Anmeldung.