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Onlineseminar mit Rechtsanwalt Michael Berger, Magdeburg zum neuen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag (SBGG) und seine Folgen für unsere Freizeitbäder und Thermen.
Auch wenn das Gesetz nur in Deutschland gilt, ist das Thema für Freizeitbäder und Thermen in den anderen europäischen Ländern vergleichbar: Wie ermöglichen wir trans-, intergeschlechtliche und nonbinären Personen einen diskriminierungsfreien Besuch in unseren Bädern und sorgen gleichzeitig dafür, dass sich auch alle anderen Gästegruppen in ihren Interessen wahrgenommen fühlen? Die Fragen sind häufig die gleichen: Welchen Zugang haben trans-, intergeschlechtliche und nonbinäre Menschen zu Umkleiden, Duschen und WC-Anlagen, die nur nach den Kategorien "männlich" und "weiblich" ausgeschildert sind? Welche Alternativen gibt es zur Ausweisung von Bereichen nach den klassischen Geschlechterrollen? Wie ist zum Beispiel der Zugang von trans-, intergeschlechtliche und nonbinären Personen zu Frauensauna- oder Frauenbadetagen oder für Frauen exklusiv ausgewiesene Bereiche in unseren Bädern möglichst rechtssicher zu regeln? Und wie reagieren wir richtig, wenn "Cis-Frauen" sich durch die Anwesenheit von trans-, intergeschlechtlichen und nonbinären Personen in ihren Bereichen gestört fühlen und sich beschweren?
Das Thema hat sowohl eine rechtliche als auch eine zutiefst menschliche Seite und erfordert von allen Beteiligten viel Sensibilität und Offenheit. Rechtsanwalt Michael Berger informiert uns über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Anwendung auf die betriebliche Praxis und es bleibt auch Zeit zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch.