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EWA-Onlineseminar „Anforderungen aus dem neuen Energieeffizienzgesetz für öffentliche Bäder – brauchen wir eine Zertifizierung?“ mit Frank Bienkowski, mplus consult, Nettetal

Termin:             Freitag, 22. November 2024, 10.00 Uhr

Nach dem neuen Energieeffizienzgesetz sind Bäder mit einer Energieaufnahme von mindestens 7,5 Gigabyte im Durchschnitt der letzten drei Jahre verpflichtet, kurzfristig ein Energiemanagementsystem nach DIN 50001 einzurichten. Dabei ist es verpflichtend, Energieeffizienzmaßnahmen nach DIN 17463 zu kalkulieren. Über diese Verpflichtung haben wir unsere Mitglieder ja bereits im Mai 2024 im Rahmen eines Onlineseminars informiert.

Ist der Kapitalwert der Investitionen in den Kalkulationsszenarien nach 50% der Nutzungsdauer positiv, müssen die Maßnahmen verpflichtend umgesetzt werden. Im Sinne einer Kostenoptimierung ist diese Art der Kalkulation sinnvoll und Maßnahmen, die diese Kriterien erfüllen, sollten aus finanztechnischer Sicht auch in die Umsetzung gehen.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob eine entsprechende zeit- und kostenintensive Zertifizierung mit entsprechenden Folgeaudits tatsächlich erforderlich ist, wenn von den Bädern selbst der Energieverbrauch geeignet erfasst wird und darauf basierend die Potenziale für die energetische Optimierung nach DIN17463 kalkuliert und umgesetzt werden. Dann wird ja dem eigentlichen Anliegen des EnEfG Rechnung getragen. Kann dann auf den Zertifizierungsaufwand verzichtet werden? Diese Frage und entsprechende Lösungsansätze diskutieren wir mit dem Referenten im Rahmen unseres Onlineseminars.

Den Einwahllink haben wir allen Mitgliedsunternehmen am 08.11.2024 per Newsletter zugesandt.