Inhalt
Die Mitgliederversammlung ist offen für alle Mitglieder der European Waterpark Association. Eine vorherige Anmeldung ist nicht verpflichtend, hilft uns aber sehr bei der Organisation der Veranstaltung. Für das anschließende festliche Dinner mit Verleihung der EWA Awards 2024 im Mövenpick Hotel Stuttgart Airport ist eine vorherige Anmeldung verpflichtend. Eine Anmeldung zur Mitgliederversammlung und zum Dinner ist möglich auf unserer Website www.ewa.info im exklusiven Mitgliederbereich „myEWA“ bzw. als Gast unter „Veranstaltungen“.
Tagesordnung
- Begrüßung durch den Präsidenten der EWA, Landesrat Markus Achleitner
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 26. Oktober 2023 in Köln
- Ehrung langjähriger Mitglieder
- Bericht des Präsidenten Markus Achleitner zum Geschäftsjahr 2023
- Bericht des Schatzmeisters Oliver Sternagel zum Geschäftsjahr 2023
- Bericht der Sprecherin des Beirats der fördernden Mitglieder, Kim Adam
- Aussprache zu den Berichten
- Bericht der Rechnungsprüferinnen Annette Waldenburger und Susan Zetzmann über die Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2023
- Aussprache und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
- Neuwahl des Vorstands der European Waterpark Association e.V.
- Neuwahl des Beirats der fördernden Mitglieder
- Neuwahl eines Rechnungsprüfers/einer Rechnungsprüferin für die Geschäftsjahre 2024 und 2025
- Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2025
- Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025
- Beschlussfassung über eingegangene Anträge
- Sonstiges
Im Rahmen der Mitgliederversammlung erfolgen die turnusmäßigen Neuwahlen des Vorstands und des Beirats der fördernden Mitglieder. Es sind folgende Positionen zu besetzen:
Für den Vorstand der EWA:
- ein Präsident/eine Präsidentin
- zwei Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen
- vier Beisitzer/Beisitzerinnen
Für den Beirat der fördernden Mitglieder:
- fünf Beiratsmitglieder
Wahlberechtigt und wählbar für den Vorstand der EWA sind ausschließlich die Vertreterinnen und Vertreter von ordentlichen Mitgliedern (= Freizeitbäder und Thermen). Wahlberechtigt und wählbar für den Beirat der fördernden Mitglieder sind ausschließlich die Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, die förderndes Mitglied in der EWA sind.
Sollten Sie sich für eine der Positionen bewerben wollen oder aber ein anderes Mitglied nominieren wollen, bitten wir Sie um eine formlose schriftliche Bewerbung per Mail, Fax oder auf dem Postweg. Bitte senden Sie die Bewerbung mit unterzeichneter Einverständniserklärung zur Kandidatur an die Geschäftsstelle der EWA.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen zur Wahl des Vorstands und Beirats sowie Anträge zur Tagesordnung gemäß Satzung spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand oder bei der Geschäftsführung eingegangen sein müssen. Über Anträge, die später eingehen, können Beschlüsse nur gefasst werden, wenn die Mitgliederversammlung zustimmt, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen (§ 10, Absatz 1 der Satzung der EWA). Für Anträge auf Satzungsänderung gilt § 11, Absatz 3 der Satzung der EWA. So genannte Initiativanträge zu den Inhalten der Versammlung, die nicht eine Änderung der Tagesordnung oder Satzung nach sich ziehen, können jederzeit während der Versammlung gestellt werden. Bewerbungen für den Vorstand oder Beirat sollen mindestens 21 Tage vor der Versammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Wir bitten Sie aber, uns Ihre Bewerbung bis 1. September 2024 zukommen zu lassen, damit wir die Mitgliederversammlung gut vorbereiten können. Vielen Dank!
Wir freuen uns darauf, Sie zahlreich bei unserer Mitgliederversammlung und dem anschließenden Dinner mit Verleihung der EWA Awards 2024 begrüßen zu dürfen!