Inhalt

Auf diesem Wege laden wir alle Mitglieder der European Waterpark Association e.V. herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein, die am Donnerstag, den 28. Oktober 2021 um 18.30 Uhr im Congresscentrum Ost (Congresssaal I und II) der Kölnmesse als Präsenzveranstaltung stattfindet. Selbstverständlich werden alle zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Hygieneregeln von uns beachtet.

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Präsidenten der EWA, Landesrat Markus Achleitner,
  2. Genehmigung der Tagesordnung,
  3. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 7. November 2019 in Köln,
  4. Ehrung langjähriger Mitglieder,
  5. Bericht des Präsidenten zu den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2020/2021,
  6. Bericht des Schatzmeisters Oliver Sternagel zu den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2020/2021,
  7. Bericht der Sprecherin des Beirats der fördernden Mitglieder, Kim Adam,
  8. Aussprache zu den Berichten,
  9. Bericht der Rechnungsprüfer Ute Sello und Steven Schwerdtner über die Rechnungslegung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020,
  10. Aussprache und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung,
  11. Satzungsänderung,
  12. Neuwahl eines Rechnungsprüfers/einer Rechnungsprüferin für das Geschäftsjahr 2021,
  13. Neuwahl des Vorstandes der European Waterpark Association e.V.,
  14. Neuwahl des Beirats der fördernden Mitglieder der European Waterpark Association e.V.
  15. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2022,
  16. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022,
  17. Beschlussfassung über eingegangene Anträge

Im Rahmen der Mitgliederversammlung erfolgen die turnusmäßigen Neuwahlen des Vorstands und des Beirats der fördernden Mitglieder. Es sind folgende Positionen zu besetzen:

Für den Vorstand der EWA:

ein Präsident/eine Präsidentin

zwei Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen

vier Beisitzer/Beisitzerinnen

Für den Beirat der fördernden Mitglieder:

fünf Beiratsmitglieder

Wahlberechtigt und wählbar für den Vorstand der EWA sind ausschließlich die Vertreter von ordentlichen Mitgliedern (= Freizeitbäder und Thermen). Wahlberechtigt und wählbar für den Beirat der fördernden Mitglieder sind ausschließlich die Vertreter von Unternehmen, die förderndes Mitglied in der EWA sind.

Sollten Sie sich für eine der Positionen bewerben wollen oder aber ein anderes Mitglied nominieren wollen, bitten wir Sie um eine formlose schriftliche Bewerbung per Mail, Fax oder auf dem Postweg. Bitte senden Sie die Bewerbung mit unterzeichneter Einverständniserklärung zur Kandidatur an die Geschäftsstelle oder an den Vorstand der EWA.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen zur Wahl des Vorstands und Beirats sowie Anträge zur Tagesordnung gemäß Satzung spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand oder bei der Geschäftsführung eingegangen sein müssen. Über Anträge, die später eingehen, können Beschlüsse nur gefasst werden, wenn die Mitgliederversammlung zustimmt, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen (§ 10, Absatz 1 der Satzung der EWA). Für Anträge auf Satzungsänderung gilt § 11, Absatz 3 der Satzung der EWA. So genannte Initiativanträge zu den Inhalten der Versammlung, die nicht eine Änderung der Tagesordnung oder Satzung nach sich ziehen, können jederzeit während der Versammlung gestellt werden.

Die für die Mitgliederversammlung erforderlichen Unterlagen (Geschäftsbericht, Satzungsänderungen, Haushaltsentwurf etc.) werden Ihnen rechtzeitig von der Veranstaltung per Mail übermittelt. Eine Anmeldung zur Mitgliederversammlung ist nicht erforderlich. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung ist ein Festliches Dinner mit Verleihung der EWA Awards 2020/2021 im KölnSky vorgesehen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung. Anmelden können Sie sich unter dem Button "EWA Dinner im KölnSky" in der Rubrik "Veranstaltungen" unserer Website.

Wir freuen uns darauf, Sie möglichst zahlreich zu unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen!