Das deutsche Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 20. März einen Projektaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ gestartet. Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ werden hierfür 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie ihre typischen baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgeeinrichtungen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Deshalb müssen diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien.
Städte, Gemeinden und Landkreise können bis zum 19. Juni 2026 Projektskizzen für geeignete Vorhaben digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind. Leider ist das Programm nicht auch für private Bäderbetriebe geöffnet, deren bauliche und energetische Qualifizierung unter dem Aspekt des Klimaschutzes ebenfalls ein öffentliches Anliegen sein sollte. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte wird dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-sb.html
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