EWA bewertet Beschlüsse des Bundes und der Länder als existenzbedrohend für Freizeitbäder und Thermen

Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit existenzbedrohenden Folgen für die Freizeitbäder und Thermen

„Mit den heutigen Beschlüssen der Videoschaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Chefs der Länder läuten die Totenglocken für viele Freizeitbäder und Thermen“ – mit diesen drastischen Worten kommentiert der Geschäftsführer der European Waterpark Association e.V., Dr. Klaus Batz, die Folgen für die beliebten Sport- und Freizeitstätten, deren Bedeutung für die Public Health von der Politik weiterhin ignoriert werde. Der Verband veröffentlichte daher folgende Stellungnahme:

  • Die Anwendung der 2G- bzw. der 2G+-Regelung wird zunächst auf unbestimmte Zeit fortgeschrieben. Dies bedeutet für unsere Freizeitbäder und Thermen langfristig erhebliche Umsatzeinbußen, die für viele Unternehmen zu einer existenzbedrohenden Situation führen werden.
  • Die Überbrückungshilfe III bleibt mit ihren Einschränkungen hinsichtlich der Antragsberechtigungen und Berechnungsgrundlagen (z.B. Umsatzrückgang mindestens 30%, nur Fixkostenerstattung, keine Antragsberechtigung für Unternehmen der öffentlichen Hand) das einzige Hilfsprogramm, mit dem Freizeitbäder und Thermen die durch die Beschlüsse der Bundesregierung und der Länder verantwortenden Umsatzeinbußen zumindest teilweise kompensieren können. Durch die Fokussierung auf die Fixkosten ist dieses Förderprogramm aber nicht auskömmlich. Die Freizeitbäder und Thermen werden in ihrer Existenz stärker bedroht denn je und umso mehr, je länger die Einschränkungen des Betriebs andauern.
  • Mit dem Wirksamwerden der Überbrückungshilfe III erst bei einem Umsatzrückgang von mindestens 30 % werden vor allem die Bäderbetriebe bestraft, die sich derzeit bemühen, trotz der Einschränkungen möglichst vielen Gästen ein gesundheitsorientiertes Freizeitangebot zur Verfügung zu stellen. Unter dem Aspekt Public Health und daraus resultierend auch unter volkswirtschaftlichen Aspekten (Vermeidung von Kosten für Krankheiten und daraus resultierenden Rehabilitationsmaßnahmen etc.) ist diese Hürde für eine Antragsberechtigung inakzeptabel.
  • Zudem endet der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe III aktuell noch mit dem 31.12.2021. Für die Bäderbetriebe gibt es daher keinerlei Planungssicherheit, was die Einschränkungen der Besucher durch 2G und 2G+ und die erforderlichen finanziellen Kompensationen angeht.

Die Forderung der European Waterpark Association sind daher eindeutig:

  • Es muss Ziel sein, bei einem deutlichen Rückgang der Infektionsrate die Freizeitbäder und Thermen so früh wie möglich unter Anwendung der gebotenen Hygienemaßnahmen wieder so vielen Gästen wie möglich zugänglich zu machen. Die deutlich höheren Sicherheitsstandards von öffentlichen Bädern im Vergleich zu vielen anderen Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden bisher von den politisch Verantwortlichen nicht zur Kenntnis genommen. Dies muss sich umgehend ändern!
  • Solange die Freizeitbäder und Thermen durch die 2G- und die 2G+-Regelung daran gehindert werden, ihre Besucherkapazitäten auszuschöpfen, muss zwingend ein angemessener Ausgleich des wirtschaftlichen Schadens durch den Bund und die Länder erfolgen. Die bestehenden Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe III+ und Restart-Prämie) sind bei Weitem nicht ausreichend, den wirtschaftlichen Schaden der Betriebe auszugleichen.
  • Das Virus entscheidet nicht zwischen Betrieben der öffentlichen Hand und privatwirtschaftlichen Betrieben, auch die bestehenden Restriktionen gelten für alle Bäderbetriebe gleichermaßen. Daher ist auch der finanzielle Schadensausgleich für alle Unternehmen in gleicher Weise zu leisten.
  • Grundlage des Schadensausgleich müssen die Umsätze aus dem Vergleichszeitraum 2019 oder aus einem gemittelten Vergleichswert der letzten drei Betriebsjahre vor Auftreten der COVID-19-Pandemie sein, und zwar nicht erst ab einem Schwellenwert von minus 30%. Sonderfälle wie betriebsbedingte Schließungen im Vergleichszeitraum sind zu berücksichtigen. Nur so können die Freizeitbäder und Thermen in ihrer Existenz gesichert werden!
  • Die Freizeitbäder und Thermen in Deutschland brauchen Planungssicherheit. Beschlüsse der Bundesregierung und der Landesregierungen müssen mit einem längeren Vorlauf angekündigt werden, Hilfsprogramme auf längerfristige Zeiträume angelegt werden.